
Verkaufen Sie Ihr Chalet?
Verkaufe ein Ferienhaus
Informationen zum Verkauf eines Ferienhauses (auch Ferienhaus, Ferienhaus oder Chalet genannt) bei EuroParcs Marina Strandbad, Olburgen:
Der BVE Marina Strandbad möchte Sie über den Ablauf eines Ferienhausverkaufs informieren. Wir haben viele der allgemeinen Informationen über eine Reihe von Websites zusammengestellt.
Wenn Sie erwägen, ein Ferienhaus in unserem Park zu verkaufen, gibt es viele Dinge zu beachten, bevor der Verkauf von einem Notar bestätigt wird.
Bevor Sie Ihr Ferienhaus verkaufen, sind Sie verpflichtet, Ihr Ferienhaus zunächst EuroParcs selbst zum Verkauf anzubieten. Sie können EuroParcs per Einschreiben oder E-Mail fragen, ob sie daran interessiert sind, das Ferienhaus von Ihnen zu dem von Ihnen gewünschten Preis zurückzukaufen. Legen Sie in der E-Mail eine klare Frist fest, wann Sie eine Antwort von ihnen erwarten. Siehe dazu den Begriff in den Allgemeinen Bestimmungen.
Wenn EuroParcs kein Interesse hat, können Sie das Ferienhaus selbst oder über einen Freizeitmakler oder einen Generalmakler zum Verkauf anbieten.
Achtung!
Wenn jemand Ihren Ferienbungalow zu einem niedrigeren Preis kaufen möchte, als Sie EuroParcs angeboten haben, müssen Sie EuroParcs diesen niedrigeren Preis erneut anbieten. Sollte EuroParcs erneut kein Interesse haben (Sie müssen sich dies von EuroParcs schriftlich bestätigen lassen!!), steht es Ihnen frei, das Ferienhaus zu verkaufen.
Wenn Sie nur einen Freizeitbungalow ohne eigenes Grundstück besitzen, ist es ratsam, dem Käufer zu raten, auch das Grundstück von Europarcs zu kaufen und beide Urkunden gleichzeitig beim Notar beurkunden zu lassen.
Wir raten daher davon ab, nur ein Ferienhaus ohne eigenes Grundstück zu kaufen.
Tipps.
- Um den geforderten Preis zu ermitteln, benötigen Sie eigentlich eine fachkundige Beratung durch einen fachkundigen Makler/Gutachter, der den aktuellen Wert von Ferienhäusern in der Region genau kennt.Stellen Sie sicher, dass Ihr Ferienhaus gepflegt aussieht. Legen Sie persönliche Gegenstände für eine Weile weg. Das bringt Ruhe in Ihr Zuhause Sorgen Sie für eine neutrale Einrichtung mit möglichst wenigen persönlichen Gegenständen. Stellen Sie vor einer Besichtigung sicher, dass Sie das Haus lüften. Stellen Sie sicher, dass die Wasserhähne nicht lecken, die Türen nicht drücken, der Garten aufgeräumt ist und keine größeren Wartungsarbeiten überfällig sind. Machen Sie eine gute Fotopräsentation oder lassen Sie es von jemandem erledigen wer weiß, wie es geht Sie können das Ferienhaus auf Websites und anderen sozialen Medien platzieren. Beispiele hierfür sind: Funda, Jaap, Vakantiemakelaars und reguläre Makler. Sie können auch Marktplaats, Instagram und Facebook nutzen.Wenn der potenzielle Käufer ein Ferienhaus besichtigen möchte, wird es ihm nicht gefallen, dass der Eigentümer selbst dort ist. In einem solchen Fall geben Sie dem potenziellen Käufer ausreichend Gelegenheit, das Ferienhaus zu besichtigen und später Fragen zu stellen.Dies gilt nicht, wenn Sie das Ferienhaus selbst verkaufen. Wenn der Käufer das Ferienhaus kaufen möchte, können Sie im Internet einen Musterkaufvertrag herunterladen. Aber das ist nicht alles. Oft geht es um öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Dauerklauseln, Vorkaufsrechte und auflösende Bedingungen Stimmt die Größe des Ferienhauses und was passiert, wenn es sich um ein Erbpachtgrundstück handelt? Ein fachkundiger Immobilienmakler kennt all diese Dinge und kann Sie darüber gut informieren, ein Käufer hat Anspruch auf die richtigen Informationen. Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Die „Kommunikationspflicht“. Liegen nicht sichtbare Mängel vor und Sie wissen, dass Mängel vorhanden sind, sind Sie verpflichtet, diese dem Käufer anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, diesbezüglich Fragen zu stellen und Sie als Verkäufer sind verpflichtet, diese ehrlich zu beantworten Auflösende Bedingungen: Wenn Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag unterschrieben haben, hat der Käufer noch drei Tage Bedenkzeit (72 Stunden). auf den Verkauf verzichten. Darüber hinaus können sowohl der Käufer als auch der Verkäufer dem Kaufvertrag auflösende Bedingungen hinzufügen. Beispiel: Vermittlung einer eventuellen Finanzierung (Banken vergeben in der Regel keine Hypotheken mehr für Ferienwohnungen) Durchführung einer bauaufsichtlichen Prüfung Als Verkäufer können Sie auch auflösende Konditionen festlegen. Beispiel: Sie wollen Ihr Ferienhaus nur verkaufen, wenn die Bank Ihre Restschuld finanziert. Die Person, die sich auf die auflösenden Bedingungen beruft, muss den Kaufvertrag innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich auflösen. Als Verkäufer können Sie auch Auflagen für die auflösende Bedingung stellen Bedingungen, die Sie dann in den Kaufvertrag aufnehmen müssen. Beispiel: Eine Kopie des Prüfberichts oder die Ablehnung des Darlehensgebers Der Käufer entscheidet letztendlich, bei welchem Notar der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Der Notar prüft, ob auf dem Ferienhaus noch eine Hypothekenschuld besteht. Bei Übergabe der Urkunde muss das Ferienhaus schuldenfrei sein.Kosten für die Umschreibung. Käufer und Verkäufer können vereinbaren, wer die Kosten der Überweisung trägt. Bei kleinen Beträgen wie Übertragungsurkunde und Eintragung der Urkunde beim Grundbuchamt steht es Ihnen frei, ob Sie einen Makler beauftragen oder nicht. Wenn Sie das Ferienhaus selbst verkaufen möchten, empfiehlt es sich, einen Notar um Rat zu fragen. Am besten lassen Sie den Kaufvertrag von einem Notar erstellen. Ein Notar ist unparteiisch und sachkundig, er kennt die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer genau und kennt die auflösenden Bedingungen genau. Diese Vertragsstrafe beträgt fast immer 10 % des vereinbarten Kaufpreises.Als Verkäufer müssen Sie dann den Käufer formell schriftlich „in Verzug setzen“.
Schließlich ist es ratsam, wenn Sie Ihr Ferienhaus verkaufen möchten, Sachverständige, einen Notar (obligatorisch für die Übergabe) und einen Makler zu beauftragen.
Auf der Website der Royal Notar Association können Sie eine praktische Broschüre mit nützlichen Tipps herunterladen oder anfordern.
Sie können Ihr Ferienhaus auch über die Website unserer BVE zum Verkauf anbieten. Siehe unten, um Ihr Chalet zu registrieren.
Sie können Ihr Chalet auch über die Website oder Facebook der BVE vermieten. Preise siehe unten.
Biete ein Chalet zum Kauf/Vermietung an.
Sie können Ihr Chalet auch über die BVE zum Verkauf anbieten. Ihr Chalet wird dann auf der Website und Facebook des BVE platziert. Hier können Sie eine Seite mit Platz für Fotos und Text mieten.